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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Buchung der Touren kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail etc.) oder über Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Roland Tours ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch Roland Tours (RT) zustande.
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhält der Teilnehmer oder die Teilnehmerin (nachfolgend Teilnehmer genannt) von Roland Tours eine Bestätigung.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Anmeldung verbindlich. Damit werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Vertrags zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter.

Sofern nicht anders ausgeschrieben, gelten die Preise ab Ausgangspunkt für die Touren.
An- und Rückreise gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Zahlungsbedingungen: Nach Erhalt der Details zu Wanderung und Rechnung wird die Zahlung gemäss den Angaben auf der Rechnung fällig.

Inbegriffen sind: Wanderleitung, Halbpension / (Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders erwähnt, im Doppelzimmer), Picknick, Gepäcktransport.

Nicht inbegriffen sind: Getränke, Trinkgelder. Einzelzimmer nicht immer möglich. Zuschlag für Einzelzimmer wird zusätzlich verrechnet.

Absage durch den Veranstalter: Mindestteilnehmerzahl: Unsere angebotenen Wandertouren basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Wird diese Zahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt, die Wanderung bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen.
Im Falle der Absage werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet (Ausnahme evtl. Versicherungen, die RT im Auftrag eines Teilnehmers geleistet hat). Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Alternativ kann Roland Tours den Angemeldeten anbieten, die Aktivität zu einem höheren Preis durchzuführen. In diesem Fall ist die Aktivität zum höheren Preis durchzuführen, wenn alle Angemeldeten damit einverstanden sind.

Abbruch durch den Teilnehmer: Falls ein Teilnehmer die Wanderung aus irgendwelchen Gründen abbrechen muss oder während der Wanderung Leistungen ändern will, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wir werden in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation der Rückreise oder andern Änderungen so weit als möglich behilflich sein. In diesem Zusammenhang sind auch die Hilfestellung und Bedingungen durch die Annullationskostenversicherung des Teilnehmers zu beachten. Bei Abbruch oder Änderung der Leistungen gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Teilnehmers.

Bei Rücktritt von der angemeldeten Wanderwoche werden folgende Sätze fällig:

10 Tage nach Anmeldefrist der Wanderwoche: Bearbeitungsgebühren CHF 100.–
60 - 50 Tage vor der Tour: 40%
49 - 30 Tage vor der Tour: 70%
29 - 08 Tage vor der Tour: 90%
07 - 0 Tage vor der Tour: 100%
Wer kurzfristig absagen muss, findet evtl. einen Ersatz. Durch Umbuchungen entstehen keine Kosten.

Versicherung: Unfall-, Kranken-, Haftpflicht-, und Diebstahlversicherung sind Sache des Teilnehmers. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Annullationskosten-Versicherung.
Für den Abschluss einer Annullationskostenversicherung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Zudem empfehlen wir die Mitgliedschaft bei der REGA, Air Zermatt oder Air Glacier.

Haftung: Die qualifizierte Tourenleitung bietet dem Teilnehmer grösstmögliche Sicherheit. Die besonderen Gefahren in der freien Natur und in den Bergen lassen jedoch ein Restrisiko nicht ausschliessen. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer diese Gefahren ausdrücklich.
Die Haftung des Veranstalters ist für leichte Fahrlässigkeit, Verschulden der Teilnehmer, Drittverschulden und höhere Gewalt ausgeschlossen.
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eigenem und gemietetem Material.
Wir bieten die obligatorische Unternehmerversicherung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Bei Nichterfüllen der für die Tour erforderlichen physischen und psychischen Anforderungen – erwartete Leistungsfähigkeit für Teilnahme an den Wanderwochen gem. Schwierigkeitsskala s. www.rolandtours.ch – kann der Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers und der bezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.  

Programmänderungen: Die Wanderungen finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Wetterverhältnisse oder die Verfassung der Teilnehmer können zu kurzfristigen Programm-, Gebiets- oder Routenänderungen führen. Der Teilnehmer akzeptiert diesbezügliche Änderungen des Veranstalters.
Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Lasten des Teilnehmers.

Bildmaterial: Während der Wanderung entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Gästen oder dem Wanderleiter aufgenommen und mittels Webalbum öffentlich zugänglich gemacht. Roland Tours behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden. Kunden, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken. 

In allen andern Fällen gelten die AGB des SBV - Schweizerischer Bergführer Verband
(Version 2024 - 22.01.2024)

Gerichtsstand: Im Verhältnis zwischen dem Kunden und Roland Tours ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand: Brig

1.3.2024